Einreisebestimmungen für Kuba
Zur Einreise nach Kuba benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Das gilt auch für einreisende Kinder. Es wird auch ein vorläufiger Reisepass akzeptiert. Der Pass muss bei der Einreise noch eine Mindestgültigkeitsdauer von sechs Monaten haben. Es ist nicht möglich, mit dem Personalausweis in das Land einzureisen.
Zur Einreise wird ein Visum in Form einer Touristenkarte benötigt. Diese muss vor Antritt der Reise bei der kubanischen Botschaft, im Reisebüro oder am Flughafen besorgt werden. Sie dient für einen einmaligen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, kann jedoch für weitere 30 Tage verlängert werden. Wer länger als die 30 Tage im Land bleiben will oder wer zu nicht touristischen Zwecken einreisen will, der braucht ein Visum. Dieses kann im Herkunftsland bei der kubanischen Vertretung beantragt werden. Die Fluggesellschaften kontrollieren vom dem Abflug, ob ein Visum oder eine Touristenkarte vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, kann die Mitnahme unter Umständen verweigert werden. Jeder Reisende muss zudem einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Kuba nachweisen. Liegt dieser Nachweis nicht vor, dann muss der Reisende am Seehafen oder Flughafen eine entsprechende Krankenversicherung für die Aufenthaltsdauer in Kuba abschließen. Die Kosten hierfür können variieren. Sind die Policen über eine vorhandene Reisekrankenversicherung schon älter, dann sollte eine Bestätigung der Versicherung mitgeführt werden.
Hinweis zu Personen mit der Doppelten Staatsbürgerschaft
Personen mit deutscher und kubanischer Staatsbürgerschaft werden grundsätzlich in Kuba als Kubaner behandelt. Das kann bedeuten, dass sie zur Wehrpflicht oder als Reservist eingezogen werden können. Außerdem dürfen diese Reisenden ausschließlich mit dem kubanischen Reisepass in das Land einreisen.
In Kuba ist die Prävention gegen Ebola groß. Reisende werden aus diesem Grund bei der Einreise zu ihrer Gesundheit befragt. Wer zuvor in Guinea, Liberia, Sierra Leone oder Mali aufgehalten hat oder über diese Länder eingereist ist, der wird einer Quarantäne unterzogen, wenn nach der Ausreise weniger als 21 Tage vergangen sind.